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Lohnrückzahlung bei Tod.
01.10.2015, 16:27
Beitrag: #3
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Das glaub ich schon. Big Grin
Ist für mich auch logisch.
Dann muss ich aber den negativen Lohn des verstorbenen EM bei der Witwe eintragen. Oder? Und dann Netto = Brutto?
Gut. werde ich so machen. mal sehen, ob das FA dann etwas Anderes draus macht.
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Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 13:51
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015 16:27
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 02.10.2015, 10:59
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 02.10.2015, 12:25

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