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Lohnrückzahlung bei Tod.
02.10.2015, 11:46
Beitrag: #8
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Dann haben sie Pech; also einfach Anlage zur Anlage N entwerfen; negative Einnahmen erklären und gut. Wenn das Amt dann andere Beträge veranlagt, hat die Stpfl ihre Schuldigkeit getan und § 173 droht auch nicht mehr.
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Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 13:51
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 01.10.2015, 16:27
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - Opa - 02.10.2015, 10:59
RE: Lohnrückzahlung bei Tod. - showbee - 02.10.2015 11:46
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