Kündigung
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01.06.2007, 13:16
Beitrag: #2
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RE: Kündigung
Hallo,
Zitat:der gekündigte Arbeitnehmer muss in einem Betrieb beschäftigt sein, in dem in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden ( § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG ). ist die Voraussetzung damit das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift. Wer also weniger als 5 Arbeitnehmer beschäftigt, kann im Prinzip kündigen wie er lustig ist. |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: Kündigung - zaunkönig - 01.06.2007 13:16
RE: Kündigung - Clematis - 01.06.2007, 13:37
RE: Kündigung - jurico - 21.06.2007, 10:02
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