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Änderung d. LSt.-Bescheinigung
07.10.2015, 15:22
Beitrag: #6
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung
Muss nochmal nachstoßen.

Was würdet Ihr machen? LSt.-Bescheinigungen dem FA vorlegen, oder aussitzen? Ist das Steuerhinterziehung? Neue Tatsachen sind es doch, wenn die Bescheinigungen geändert werden, oder? Kann dem FA leider nicht schriftl. nachweisen, daß sie schon früher von der offenbaren Unrichtigkeit wussten, oder hätten sie ermitteln müssen?
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Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 23.09.2015, 11:17
RE: Änderung d. LSt.-Bescheinigung - Opa - 07.10.2015 15:22

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