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Grundlagenbescheid 2 Jahre
22.01.2016, 22:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2016 22:48 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
§ 171(10) AO hemmt doch den Ablauf der Festsetzungsfrist des Folgebescheides. Die ist aber für '12 und '13 noch nicht abgelaufen. Also ist eine Änderung der Bescheide nach § 175 AO möglich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 21.01.2016, 18:07
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Stadtkatze - 22.01.2016 22:44
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 25.01.2016, 14:10
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Jive - 01.02.2016, 20:43
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre - Opa - 09.03.2016, 12:30

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