Beerdigungskosten
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27.04.2016, 23:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.04.2016 00:38 von phönix.)
Beitrag: #2
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RE: Beerdigungskosten
evtl.: FG des Saarlandes Urteil vom 05.06.1996 - 1 K 239/95.
Wie ist das eigentlich rein rechtlich nach Auffassung des FA: Würde das Erbe von den Schwestern angenommen werden und unmittelbar nachfolgend Nachlass-Insolvenz beantragt werden, bestünde also nach Auffassung des Finanzamtes die Abzugsmöglichkeit der Beerdigungskosten. Das ist ja wohl nicht so ganz logisch. Oder habe ich hier etwas nicht bis zum Ende durchdacht? Gibt es weitere negative Folgen für den Erben, wenn er zunächst das Erbe annimmt und dann Nachlass Insolvenz beantragt? schönen Tag noch phönix |
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![]() Opa (28-04-2016) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Beerdigungskosten - Opa - 27.04.2016, 19:03
RE: Beerdigungskosten - phönix - 27.04.2016 23:58
RE: Beerdigungskosten - showbee - 28.04.2016, 09:51
RE: Beerdigungskosten - Opa - 28.04.2016, 11:09
RE: Beerdigungskosten - Meandor - 03.05.2016, 07:32
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