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Beerdigungskosten
03.05.2016, 07:32
Beitrag: #5
RE: Beerdigungskosten
Eine rechtliche Verpflichtung kann sich nicht aus dem BGB sondern auch aus den Bestattungsgesetzen des Bundesländer ergeben. In BaWü steht klar drin, dass die Beerdigung von den Angehörigen zu veranlassen ist (z.B. § 31 BestattG BW).

Wenn die Kosten für die Bestattung nach dem BGB von Niemandem geholt werden können, dann sind die Kosten für die Angehörigen zwangsläufig und man kann sich Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht entziehen.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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phönix (03-05-2016)
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Beerdigungskosten - Opa - 27.04.2016, 19:03
RE: Beerdigungskosten - phönix - 27.04.2016, 23:58
RE: Beerdigungskosten - showbee - 28.04.2016, 09:51
RE: Beerdigungskosten - Opa - 28.04.2016, 11:09
RE: Beerdigungskosten - Meandor - 03.05.2016 07:32

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