Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
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14.10.2016, 17:04
Beitrag: #10
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Steuerpflicht bei Selbständigen mit Wohnsitz im Ausland
Gut, klare Fälle erleichtern die Rechtsfindung:
Freiberufler müssen im Inland nur eine feste Einrichtung haben (Art 14 Abs 1 DBA Polen), das ist weniger als eine BS. Die FE muss nur zur Verfügung stehen. Die Anforderungen zur Verfügungsgewalt sind deutliche geringer als die für eine BS. Im Vogel/Lehner findet sich bspw "... dass der Zugang zu Räumen jederzeit möglich sein muss, nicht aber dass der Auftragnehmer den Auftraggeber von jeglicher Mitbenutzung ausschließen kann. Dementsprechend ist es ausreichend, wenn einem Unternehmensberater Räume zur Verfügung stehen, die nicht abgeschlossen werden, zu denen er aber freien Zugang hat, um die dort befindlichen Büroeinrichtungen und Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen ..." (ebd Art 14 Rn 27). |
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