Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht
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17.11.2016, 18:48
Beitrag: #2
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RE: Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht
Ich werf mal den § 15 abs. 3 BewG in den Raum :-)
Danach ist der Betrag anzusetzen, der im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt wird. Maßgeblich ist dabei soweit ich weiss der Reinertrag des Nießbrauchs im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Wenn der Natürlich negativ ist .... den Fall hatte ich auch noch nicht :-/ Minus und minus ergibt ja bekanntlich Plus .. Erhöht das dann den Wert der Zuwendung ?? lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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![]() (21-11-2016) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht - al*pe - 17.11.2016, 10:32
RE: Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht - Jive - 17.11.2016 18:48
RE: Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht - fliederus2 - 18.11.2016, 15:55
RE: Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht - al*pe - 21.11.2016, 16:18
Schenkung Immobilie - Nießbrauchsrecht - Clematis - 23.11.2016, 15:23
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