§ 6b EStG Problem?
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05.12.2016, 10:56
Beitrag: #8
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RE: § 6b EStG Problem?
Ja, das ist ja das Problem, als EU-Bürger hast du von dem 6b gar nichts wenn Du im Ausland den Betrieb hast. Du versteuerst die stillen Reserven in Dt. soweit sie hier entstanden sind. Du hast im günstigsten Fall 5 Jahre Zeit, aber eine Übertragung erfolgt nicht. Mein Problem ist, das er z.B. den Antrag stellt und im Jahr 01 und 02 jeweils 100 Tsd. bezahlt. Im Jahr 03 ergibt sich die Möglichkeit in Dt. ein neues Objekt zu kaufen. Kann er jetzt nach R 6b.2 Abs. 10 die Rücklage in voller Höhe übertragen oder gar nicht mehr und wenn er Übertragen kann was passiert mit den 200 Tsd. die der dt. Fiskus schon erhalten hat? Oder gibt es eine Zwischenlösung er kann nur anteilig übertragen unter Abzug der 200 Tsd. €.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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§ 6b EStG Problem? - tolledeu - 21.11.2016, 17:51
§ 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 13:51
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 29.11.2016, 16:21
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 29.11.2016, 17:02
RE: § 6b EStG Problem? - showbee - 01.12.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 02.12.2016, 16:27
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 05.12.2016 10:56
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