Endgültig erklärt ? - § 165 Abs. 2 S. 2 AO
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03.01.2017, 14:36
Beitrag: #3
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RE: Endgültig erklärt ? - § 165 Abs. 2 S. 2 AO
Danke - wieder Mal alles "tricky".
Die Bescheide enthielten alle einen Vorl.-vermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO. Einige enthielten auch einen Vermerk nach Satz 2 (hier Kinderbetreuungskosten). ![]() Insoweit die Vorläufigkeiten für die Bescheide aufgehoben wurden, wo nur der Satz 1 wegen Gewinnerzielungsabsicht geschlüsselt wurde, ist meines Erachtens nach diese Vorläufigkeit nunmehr entfallen. Damit geht das Finanzamt in meinen Augen insgesamt von einer Gewinnerzielungsabsicht aus und die älteren Bescheide (die mit den Kinderbetreuungskosten) müssten auch hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht "erledigt" sein, da meiner Meinung nach nur insgesamt über die Gewinnerzielungsabsicht entschieden werden kann. Oder irre ich hier? Ciao Dragon |
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Endgültig erklärt ? - § 165 Abs. 2 S. 2 AO - Dragon - 02.01.2017, 12:45
RE: Endgültig erklärt ? - § 165 Abs. 2 S. 2 AO - taxpert - 03.01.2017, 10:56
RE: Endgültig erklärt ? - § 165 Abs. 2 S. 2 AO - Dragon - 03.01.2017 14:36
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