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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
10.01.2017, 01:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2017 01:24 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
also ich hab den Sachverhalt noch nicht ganz auf dem schirm ...

2014 und 2015 kann das nämlich eigentlich nicht passieren da der 10. 01. 2016 ein sonntag und der 10 01.2015 ein Samstag war
damit war die ust für 11/15 erst am 11.01.2016 fällig bzw die Ust 11/14 am 12.01.2015 fällig gewesen.

Im Übrigen gelten ja die Hinweise zu § 11 EstG - Allgemeines

"Kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen ist in der Regel ein Zeitraum bis zu zehn Tagen; innerhalb dieses Zeitraums müssen die Zahlungen fällig und geleistet worden sein (>BFH vom 24.7.1986 - BStBl 1987 II S. 16)."

Und wie gezeigt liegt die Fälligkeit vom 11/14 und 11/15 eben nicht in der kurzen Zeit :-)

..selbst dann nicht, wenn die Zahlung freiwillig beispielsweise am 5.1.15 geleistet worden wäre.... da dann immer noch die Fälligkerit erst am 12.1.15 gewesen wär.

sollte es um andere Zeiträume gehen schreib bitte nochmal um welchen , und wann genau gezahlt wurde und wie gezahlt wurde.

Eine Zahlung durch Lastschrift gilt für das finanzamt als am Fälligkeitstag entrichtet auch wenns später erfolgt.

Dagegen könnte man vorgehen, da die dazugehörige Rechtsprechung m.E: seit SEPA überholt sein dürfte.

SEPA ist schliesslich eine Termin Lastschrift, bei welcher der Schuldner durch Unterschrift unter die SEPA Einzugsermächtigung sein Einverständnis zur einlösung der Lastschrift an dem vom Gläubiger benannten Termin und in der vom Gläubiger mitgeteilten Höhe ( Pre-Notifikation) gegeben hat.

Und wenn das FA selbst einen späteren als den gesetztlichen Fälligkeitstermin als Abbuchungstermin bestimmt, besteht kein Raum für das fiktive "vorziehen" des tatsächlichen Zahldatums auf den Fälligkeitstermin.

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - Jive - 10.01.2017 01:22

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