Umzugspauschale
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07.02.2017, 13:58
Beitrag: #1
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Umzugspauschale
Bisher dachte ich: Ledige 730,- und jede weitere Person 322,-, also Ledige mit 2 Kindern: 1.374,-
Jetzt folgende Behauptung: • wenn Sie ledig sind, aber mit Verwandten (z.B. Kinder) oder Verschwägerten in häuslicher Gemeinschaft leben und diesen Unterhalt gewähren (hier wird die erste haushaltszugehörige Person, z.B. das erste Kind, wie ein Ehegatte behandelt, vgl. § 10 Abs. 2 BUKG). Den Erhöhungsbetrag gibt es ab der dritten im Haushalt lebenden Person; also 2x 730,- + 322,- = 1.782,- Könnt Ihr das bestätigen? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Umzugspauschale - Opa - 07.02.2017 13:58
RE: Umzugspauschale - showbee - 07.02.2017, 15:26
RE: Umzugspauschale - Opa - 07.02.2017, 16:07
RE: Umzugspauschale - Opa - 13.02.2017, 18:34
RE: Umzugspauschale - tosch - 14.02.2017, 10:50
RE: Umzugspauschale - Opa - 21.02.2017, 16:01
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