Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG
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28.02.2017, 10:42
Beitrag: #3
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RE: Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG
Danke für den Hinweis. Da erscheint es notwendig, auf jeden Fall die ordnungsgemäße Einzahlung ausstehender Einlagen vorzuziehen. Dannach kann ja die Gesellschaft die Darlehensverbindlichkeit tilgen.
schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG - phönix - 27.02.2017, 02:07
RE: Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG - tolledeu - 27.02.2017, 15:24
RE: Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG - phönix - 28.02.2017 10:42
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