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Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG
28.02.2017, 10:42
Beitrag: #3
RE: Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG
Danke für den Hinweis. Da erscheint es notwendig, auf jeden Fall die ordnungsgemäße Einzahlung ausstehender Einlagen vorzuziehen. Dannach kann ja die Gesellschaft die Darlehensverbindlichkeit tilgen.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Nachweis eines Verlustes nach § 17 EStG - phönix - 28.02.2017 10:42

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