Einkünfte aus Polen
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28.04.2017, 23:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2017 00:54 von phönix.)
Beitrag: #1
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Einkünfte aus Polen
Die Globalisierung schlägt zu - ich habe das 1. Mal einen Fall mit Berührung zum polnischen Steuerrecht. Steuerpflichtiger ist von Beruf Ingenieur und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Seine Einkünfte bezieht er größtenteils in Polen, hat aber auch deutsche Einkünfte.
Zum einen ist er angestellt bei einem Unternehmen in Polen tätig, dazu fährt er regelmäßig vom deutschen Wohnort nach Polen. Für die Einkünfte liegt eine Bescheinigung der polnischen Behörde vor, die die Höhe der Einnahmen, die Werbungskosten und die gezahlte Steuer bescheinigt. Nach dem DBA Polen erfolgt die Besteuerung nach meinem Verständnis in Polen, da er sich mehr als 183 Tage jährlich in Polen aufhält (Art. 15). Wäre er weniger als 183 Tage in Polen tätig, bliebe das deutsche Besteuerungsrecht erhalten. Insoweit richtig? Des weiteren übt er für ein weiteres polnisches Unternehmen in einem anderen Ort die Tätigkeit eines "Managers" für 5.000 € jährlich aus. Hierfür legt der Steuerpflichtige mir eine Bescheinigung der polnischen Behörde vor, nach der es sich bei der Tätigkeit nicht um nichtselbstständige Einkünfte handelt, sondern um eine "manager fee". Dabei soll es sich um eine Art selbstständige Einkünfte nach dem polnischen Steuersystem handeln. Auch für diese selbstständigen Einkünfte werden die Einnahmen wie auch die darauf abgeführten polnischen Einkommensteuern (20% der Einnahmen) bescheinigt. Eine echte Betriebsstätte des deutschen Steuerpflichtigen in Polen gibt es nicht. Wie sind diese Art von Einnahmen in der deutschen Steuererklärung zu erklären? Normalerweise würde ich für diese Einkünfte eine deutsche Einkünfteermittlung machen und als deutsche Einkünfte nach DBA Art. 14 erklären - allerdings hat der vorherige Berater im Finanzamt in den Vorjahren regelmäßig die selbstständigen Einkünfte durch Übersendung der von der polnischen Behörde ausgefertigten Belege mitgeteilt, das deutsche Finanzamt hat aber nie eine Besteuerung vorgenommen.selbst wenn es deutsche Einkünfte wären: Wie würde man dann mit den gezahlten ausländischen Steuern umgehen? Hat einer von Euch Erfahrung, wie mit einem vergleichbaren Sachverhalt umzugehen ist? Was ist hier richtig? Wie muss das in der deutschen Einkommensteuererklärung eingetragen werden? Anlage S + Anlage Aus? Vielen Dank für Euer Mitdenken schönen Tag noch phönix |
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Einkünfte aus Polen - phönix - 28.04.2017 23:56
Einkünfte aus Polen - showbee - 29.04.2017, 20:19
RE: Einkünfte aus Polen - tolledeu - 02.05.2017, 13:41
RE: Einkünfte aus Polen - phönix - 03.05.2017, 17:27
Einkünfte aus Polen - showbee - 03.05.2017, 21:07
RE: Einkünfte aus Polen - phönix - 03.05.2017, 22:42
RE: Einkünfte aus Polen - tolledeu - 04.05.2017, 09:02
RE: Einkünfte aus Polen - showbee - 04.05.2017, 20:36
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