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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
23.08.2017, 12:39
Beitrag: #9
RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
(23.08.2017 10:24)showbee schrieb:  Nein, gemeint ist der 31.12.17. Der Bezug auf den 1.1.17 bedeutet, dass in Neugründungsfällen ja hier die Bilanzen 31.12.16 der KG und 1.1.17 der neuen GmbH übereinstimmen, wenn man Buchwertübertragung beantragt. Bei klassischen Umwandlungen (Verschmelzung) wird der übernehmende Rechtsträger aber nicht neu gegründet, sondern verfügt bereits über eigene "Bilanzpositionen", deshalb wird hier der Antrag erst mit der Schlussbilanz 31.12.17 gestellt.

Hier haben wir keine Verschmelzung sondern einen Formwechsel (§ 190 UmwG), damit aber auch keinen Neugründungsfall. Ich nehme an, damit ändert sich nichts an der Aussage?
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RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer - Schnitzer - 23.08.2017 12:39

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