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Versorgungsleistungen und Abschreibung
22.11.2017, 11:52
Beitrag: #2
RE: Versorgungsleistungen und Abschreibung
Hallo,

dein Gefühl täuscht dich nicht. M.E. ist der Ausgangspunkt falsch. X hätte keine Afa nehmen dürfen. Z ist Eigentümer des Gebäudes und erhält für die Einräumung des Nießbrauchs ein Entgelt. Diese 1.200,- sind bei ihm Einnahmen aus V+V und er hat die Afa nicht X. Daran ändert sich auch nichts durch die Einräumung des Nießbrauchs. So lese ich es jedenfalls aus dem Nießbraucherlass BMF v. 30.09.2013 TZ. 30 heraus.

Den Fall 2016 sieht das FA gar nicht gerne s. TZ. 17 des Schreibens.

LG Torsten

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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tosch (07-12-2017)
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RE: Versorgungsleistungen und Abschreibung - tolledeu - 22.11.2017 11:52

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