§ 23, Selbstnutzung und Miteigentumsanteile
|
16.12.2017, 16:49
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
§ 23, Selbstnutzung und Miteigentumsanteile
Unterfällt das nicht der Selbstnutzung?
Blümich § 23 Rn 52 Zitat: Da bei Miteigentum das WG (zusätzl.) in so viele selbstständige WG aufzuteilen ist, wie Miteigentümer vorhanden sind (s. BFH GrS 1/97 v. 23.8.99, BStBl II 99, 778), erstreckt sich die Freistellung bei Eigennutzung grds. nur auf den Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung. Dagegen ist nach BMF v. 5.10.00, BStBl I 00, 1383 Tz. 24 die eigengenutzte Wohnung insgesamt freigestellt, soweit sie den Miteigentumsanteil nicht übersteigt (ebenso H/H/R § 23 Rz. 130). Dies steht nicht in Einklang mit BFH IX R 49/02 v. 18.5.04, BStBl II 04, 929: kein vorrangiger Verbrauch des Miteigentumsanteils aufgrund der Selbstnutzung. S. auch Hartmann/Meyer FR 99, 1089 zu weiteren Fallgestaltungen. |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 23, Selbstnutzung und Miteigentumsanteile - phönix - 16.12.2017, 13:25
§ 23, Selbstnutzung und Miteigentumsanteile - showbee - 16.12.2017 16:49
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste