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Beschränkte Steuerpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG
14.02.2018, 15:08
Beitrag: #5
RE: Beschränkte Steuerpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG
Ich danke Dir für die Bestätigung meiner Gedankengänge!

Da das DBA-RUS zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in D ausschließlich das Anrechnungsverfahren vorsieht, bleiben tatsächlich bis zum Nachweis der in RUS bezahlten Steuern auf die Zinsen (von dem ich unterstelle, dass sie bisher nie versteuert wurden!) die vollen "100" steuerpflichtig!

Im übrigen sind es nicht nur im Rahmen der Feststellung bei KG, sondern auch im Rahmen der ESt-Festsetzung gewerbliche Einkünfte! Hier greift ausschließlich das nationale Recht!

Natürlich ist das der klassische Fall, der unseren Behördenaufbau grundsätzlich "überfordert"! Da auf Ebene der PersGes das DBA nicht anzuwenden ist, wird auch nichts entsprechendes mitgeteilt! Und auf Ebene der ESt weiß man nicht, wie sich die Einkünfte zusammensetzen!

Ohne Kommunikation geht dar gar nichts! Es sei denn, man meldet den Fall zur Bp! Wir werden's schon richten!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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RE: Beschränkte Steuerpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG - taxpert - 14.02.2018 15:08

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