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Korrektur Bilanzansatz möglich?
22.03.2018, 18:00
Beitrag: #4
RE: Korrektur Bilanzansatz möglich?
Achso, naja ich denke die Sache ist eigentlich klar. Die Minderung der AHK nach Abs. 2 Satz 2 ist ein Wahlrecht. Wenn dieses nicht ausgeübt worden ist, kann nun nicht im Rahmen der Bilanzberichtigung so getan werden, als hätte der Stpf das Wahlrecht ausgeübt. Der Fehler ist eben nur außerbilanziell passiert, indem die Gewinnhinzurechnung nach Abs. 2 Satz 1 vom FA "storniert" wurde. Wenn die außerbilanzielle Gewinnerhöhung ordentlich erklärt wurde, würde ich dem Begehren des Prüfers gelassen entgegenblicken.
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phönix (22-03-2018), tolledeu (22-03-2018)
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RE: Korrektur Bilanzansatz möglich? - showbee - 22.03.2018 18:00

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