Änderung eines Feststellungsbescheides
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22.12.2018, 00:47
Beitrag: #1
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Änderung eines Feststellungsbescheides
An der X KG ist seit Jahren Kommanditist A beteiligt. Aktuell bringt er dem Steuerberater einen vor 15 Jahren bereits abgeschlossenen Treuhandvertrag zur Kenntnis, nach dem er 50 % seines Kommanditanteils für den Kommanditisten B hält. In früheren Jahren ist ihm nicht aufgefallen, dass das jährliche Ergebnis nur auf ihn entfällt. Sagen wir mal so: Er hat sich nicht dafür interessiert. Für die früheren Jahre ist Festsetzungsverjährung eingetreten. Ab 2014 ist der Bescheid zwar nicht mehr unter Vorbehalt der Nachprüfung, aber änderbar.
Ich überlege, ob eine Änderungsvorschrift greift. Die Vorlage des Treuhandvertrages wäre wohl eine neue Tatsache. Um in den § 173 hineinzukommen, brauche ich entweder höhere Steuer oder keine grobe Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit halte ich für gegeben. Eine höhere Steuer (insgesamt höhere Einkünfte in der Feststellungserklärung) ergibt sich über alle Gesellschafter nicht, sondern nur für einen einzelnen bisher dem Betriebsstättenfinanzamt noch nicht bekannten Gesellschafter. Für den anderen bisher erfassten Gesellschafter verringert sich sein Gewinnanteil. Ist unter diesen Umständen einer Anwendung der Regelung des § 173 vorstellbar? Für den Fall, dass die Regelung des § 173 anwendbar sein sollte, muss gleichzeitig ausgeschlossen werden, dass für den Neu-Gesellschafter höhere Einkünfte festgestellt werden, andererseits für den Altgesellschafter die Höhe der Einkünfte wegen grober Fahrlässigkeit unverändert bleibt. Könnte die Regelung des § 174 Abs. 4 hier Anwendung finden? Vielen Dank für eure Ideen schönen Tag noch phönix |
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Änderung eines Feststellungsbescheides - phönix - 22.12.2018 00:47
RE: Änderung eines Feststellungsbescheides - Kiharu - 22.12.2018, 10:36
RE: Änderung eines Feststellungsbescheides - phönix - 27.12.2018, 16:09
RE: Änderung eines Feststellungsbescheides - Kiharu - 27.12.2018, 17:35
RE: Änderung eines Feststellungsbescheides - phönix - 27.12.2018, 18:52
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