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Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
16.01.2019, 13:16
Beitrag: #4
RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG!
(14.01.2019 11:25)phönix schrieb:  Aus welchen Gründen genau wurde der WK-Abzug nicht zugelassen, falls keine Eigennutzung vorliegen sollte?
Der BFH sieht die Vermögnesverwaltende KG als Bruchteilsgemeinschaft, so dass man in Höhe des eigenen Anteils (hier: 100%) ein Darlehen an sich selber gibt.

@showbee: Nein, vorhandenes Kapital (zumindest soweit wir wissen, kommt aus Russland)!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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RE: Und nochmal beschränkte Steurpflicht und Beteiligung an GmbH & Co KG! - taxpert - 16.01.2019 13:16

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