Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
02.04.2019, 19:08
Beitrag: #3
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
Steuergläubiger sind nur Bund und Länder. Nach Art. 107 Abs. 1 GG stehen das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer den einzelnen Ländern insoweit zu, als die Steuern von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden.

Dagegen definiert die Vollstreckungsanweisung (Verwaltungsvorschrift) nur wer Vollstreckungsbehörde ist; nämlich die Finanzämter und die Hauptzollämter. In der VollstrA wird der Steuergläubiger selbst nicht definiert; demzufolge wird idR die Vollstreckungsbehörde selbst als Gläubiger ins Grundbuch eingetragen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
micha79 (05-04-2019)
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - showbee - 02.04.2019 19:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation