Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
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04.04.2019, 10:08
Beitrag: #4
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RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger?
Ich meine mich zu erinnern, dass in den Grundbüchern bei uns immer stand "für den Freistaat Bayern vertreten durch das Finanzamt XXX"
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![]() micha79 (05-04-2019) |
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Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - micha79 - 02.04.2019, 12:04
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - phönix - 02.04.2019, 16:04
Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - showbee - 02.04.2019, 19:08
RE: Stundung nach § 241 AO - wer ist Gläubiger? - Kenny - 04.04.2019 10:08
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