Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
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25.04.2019, 11:27
Beitrag: #2
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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
1) nein
2) entfällt 3) nein, wenn dadurch die Buchwertfortführung gesichert bleibt, insb kein negatives EK entsteht 4) IHd der Einlagen bzw. Entnahmen ist ein aktiver bzw. passiver Korrekturposten in der Steuerbilanz der GmbH auf den Einbringungszeitpunkt (hier 1.1.) zu bilden, mit dem die Entnahmen dann erfolgsneutral zu verrechnen sind. |
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![]() cairomax (25-04-2019) |
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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - cairomax - 24.04.2019, 09:07
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - showbee - 25.04.2019 11:27
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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - showbee - 25.04.2019, 15:46
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - cairomax - 25.04.2019, 21:04
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