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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
25.04.2019, 11:27
Beitrag: #2
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
1) nein
2) entfällt
3) nein, wenn dadurch die Buchwertfortführung gesichert bleibt, insb kein negatives EK entsteht
4) IHd der Einlagen bzw. Entnahmen ist ein aktiver bzw. passiver Korrekturposten in der Steuerbilanz der GmbH auf den Einbringungszeitpunkt (hier 1.1.) zu bilden, mit dem die Entnahmen dann erfolgsneutral zu verrechnen sind.
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
cairomax (25-04-2019)
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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - showbee - 25.04.2019 11:27

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