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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
25.04.2019, 13:30
Beitrag: #3
Entnahmen im Rückwirkungszeitraum
Danke, dass macht Sinn.
Aber es gibt ein Problem. Bisher wurde die GewSt wenigstens angerechnet bei den Gesellschaftern. In dem Rückwirkungszeitraum gibt es ja noch keine Gft‘er Vergütung, wie bekomme ich die GewSt dann in 2019 gedrückt?
So gibt es sonst definitiv einen Nachteil. Monatlich werden nämlich ca. 20.000 entnommen derzeit.
Kann man eine Mitunternehmervergütung an die Gft‘er annehmen die in der GmbH als BA anerkannt wird oder am besten in 2019 eine sehr hohe Tantieme vereinbaren?


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Entnahmen im Rückwirkungszeitraum - cairomax - 25.04.2019 13:30

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