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verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
23.05.2019, 23:47
Beitrag: #4
RE: verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG
- Die Eheleute wollen die KG nun unbedingt auflösen. Daraus würde dann eine normale Grundstücksgemeinschaft im Sinne einer Bruchteilsgemeinschaft der Eheleute werden.

Wie soll die Auflösung erfolgen? Liquidation der KG? Was passiert mit dem bisherigen Gesamthandsvermögen? Verkauf des Grundstücks zu je ein halb an die Gesellschafter?

- Besteht die Gefahr, dass der verrechenbare Verlust hier komplett untergeht?

ja

- Das Objekt ist seit den 90gern im Eigentum der Eheleute. Es ist also nicht steuerverstrickt. Es gibt noch andere Objekte der Eheleute die ebenfalls alles normale Bruchteilsgemeinschaften sind (keine GbRs). Gäbe es eine Möglichkeit deren Gewinne damit auszugleichen? Eventuell indem man eine GbR mit dem Objekt und einem gewinnträchtigen Objekt bildet?

Dazu hatte showbee schon etwas Grundsätzliches geschrieben.

- Was geschieht im Falle des Todes des Anteilseigners, der die verrechenbaren Verluste vorträgt?

unentgeltliche Anteilsübertragung durch Schenkung oder Erbfall: Zunächst ist die Übertragung mit Rücksicht auf § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral, sodann geht der verrechenbare Verlust zusammen mit dem Anteil – gleichfalls unentgeltlich – über. Dabei spielt es keine Rolle, ob der unentgeltliche Rechtsnachfolger erstmals die Kommanditistenstellung einnimmt oder schon zuvor Kommanditist war und seine Beteiligung nur erhöht. Diese Beurteilung entspricht BFH Urteil vom 10.03.1998 - VIII R 76/96.

schönen Tag noch

phönix
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RE: verrechenbare Verluste vermögensverwaltende KG - phönix - 23.05.2019 23:47

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