§8 EStDV und die Folgen
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14.05.2020, 08:49
Beitrag: #1
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§8 EStDV und die Folgen
Ich brauche mal wieder Eure Hilfe!
Durch die stark gestiegenen Immobilienpreise bei uns im Raum, wird bei uns jetzt fast jedes häusliche Arbeitszimmer. das im Eigentun steht, zu einem Problem im Sinne des §8 EStDV, da der §8 EStDV ja nicht auf die AHK, sondern den gemeinen Wert abstellt. Grundsätzlich ist klar, dass bei Überschreiten des gemeinen Werts der Grundstücksteil mit dem Verkehrswert zu erfassen ist, BFH vom 21.07.1967. Problematisch ist meines Erachtens nach, WIE diese Erfassung steuerrechtlich zu werten ist. Meine Leute haben mir zwei Aufsätze vorgelegt, bei denen einmal eine Einlage unterstellt wird, einmal nicht! Mehr haben wir nicht gefunden. Der BFH spricht in seinem Urteil von "eingebucht" bzw. "eingebracht", nicht aber von "eingelegt". Aber mit Verkehrswert! Probleme bringt das für die weitere Behandlung insbesondere AfA ab diesem Zeitpunkt. Gehe ich NICHT von einer Einlage aus, so würde ich das so verstehen, dass ich für den Wert zwischen Restbuchwert und Verkehrswert einen Art nicht abschreibungsfähigen "Merkposten" erfasse, um die spätere Versteuerung der aufgelaufenen stillen Reserven zu verhindern. AfA-BMG und -Volumen blieben unverändert. Das würde dem Rechtsgedanken folgen, dass es sich ja eigentlich immer um BV gehandelt hat und daher auch nur die originären AHK abzuschreiben wären. Unterstelle ich jedoch, dass es sich steuerrechtlich tatsächlich um eine Einlage handelt, habe ich ein Problem! Das BMF-Schreiben vom 27.10.2010 würde meines Erachtens nach nicht greifen, da das Grundstück ja NICHT zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzt wurde. Damit wäre AfA-BMG und AfA-Volumen in voller Höhe des Einlagewertes möglich, was ich irgendwie nicht richtig empfinde. Hat eventuell jemand von Euch etwas handfestes zu diesem Thema parat? taxpert im home office Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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§8 EStDV und die Folgen - taxpert - 14.05.2020 08:49
RE: §8 EStDV und die Folgen - phönix - 14.05.2020, 11:14
§8 EStDV und die Folgen - showbee - 15.05.2020, 21:32
RE: §8 EStDV und die Folgen - tolledeu - 18.05.2020, 13:08
RE: §8 EStDV und die Folgen - taxpert - 19.05.2020, 14:21
RE: §8 EStDV und die Folgen - taxpert - 26.05.2020, 16:21
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