Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
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31.01.2021, 14:45
Beitrag: #6
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RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Hmmm, eine Anwaltskanzlei mit 500.000 Verbindlichkeiten.
Wie hoch waren die Umsätze der Kanzlei in den vergangenen 2 Jahren? Wie hoch war der Gewinn in den vergangenen 2 Jahren? Gibt es irgendwelche extremen Spezialkenntnisse des Veräußerers? Also ganz aus der Hüfte geschossen: Nach meinen Erfahrungen hat eine Anwaltskanzlei keine Verbindlichkeit von 500.000 als betriebliche Schuld. Woher sollte diese auch kommen, wenn die Kanzlei GbR oder die Einzelkanzlei schon längere Jahre am Markt tätig ist? Sind die 500.000 Verbindlichkeiten dadurch zustande gekommen, dass Entnahmen finanziert worden sind? Dann fehlt der betriebliche Finanzierungszusammenhang. Schuld ist keine betriebliche Schuld, sondern private Schuld des Veräußerers. Damit handelt es sich bei der Übernahme der Verbindlichkeit um die Übernahme privater Verbindlichkeiten durch den Erwerber. Damit Schuldübernahme keine Bilanzierung im Betriebsvermögen, sondern ausschließlich im Sonderbetriebsvermögen mit dem Betrag, der nach dem Willen der beiden Vertragsparteien vom Erwerber wirtschaftlich getragen werden soll. Zu aktivieren wäre in der Ergänzungsbilanz wahrscheinlich nur der Mandantenstamm, der in Abhängigkeit von den Mandanten und von den erwarteten Umsätzen günstigenfalls über 3-7 Jahre abschreibungsfähig wäre. Ich habe in den letzten Jahren schon Verkäufe von Anteilen an Rechtsanwaltspraxen für nur einen symbolischen Betrag erlebt, weil keiner bereit war, mehr als einige 1000 € für die völlig fragilen Mandantenbeziehungen - die jedenfalls in den letzten Jahren erfahrungsgemäß immer schneller von den Mandanten gekündigt wurden oder einfach nicht mehr neue Aufträge erteilt wurden - zu zahlen. schönen Tag noch phönix |
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