Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
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02.02.2021, 12:39
Beitrag: #14
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RE: Gewinnvorabmodel + Übernahme Verbindlichkeiten
Wenn die Verbindlichkeiten alle dem Einbringenden belastet werden sollen, dann passt es aber nicht, die Verbindlichkeiten im Gesamthandsvermögen darzustellen, auch wenn vielleicht nach außen hin (gegenüber der Bank) die Verbindlichkeit aus dem Darlehensvertrag nur der bisherige Einzelanwalt belastet ist. Dann gehören sie ausschließlich in das Sonderbetriebsvermögen. Bei dem alte Rechtsanwalt würden diese Verbindlichkeiten aus dem Betriebsvermögen in das Sonderbetriebsvermögen des Neugesellschafters der Kanzlei überführt werden.
Hier ist ganz dringend zu klären und von den Gesellschaftern zu unterschreiben, was sie eigentlich haben wollen - schon allein aus Gründen der Haftung des Steuerberaters... schönen Tag noch phönix |
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