Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
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28.02.2021, 18:07
Beitrag: #4
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Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
Man müsste sich das mal genau anschauen, was genau passiert. Wurde der alte Kauf 1) angefochten und wirklich rückabgewickelt (Anfang an nichtig = § 142 BGB) oder 2) gibt es nur einen schnöden Rückkauf weil man sich verglichen hat.
Bei 1) kommt es beim Käufer zur Änderung 2006 beim § 23 EStG nach § 175 AO und die Differenzbeträge dürften dann tatsächlich ne Entschädigung (§ 24 EStG) für entgangene VuV Möglichkeiten sein. Bei 2) sind die Zahlen mE nur Rechnungsposten (offene Kalkulation des Kaufpreises) und steuerlich wohl unerheblich, weil der Käufer nur ganz zufällig sein altes Eigentum erwirbt. In der Zwischenzeit war er kein Eigentümer und kein Vermieter. Er hat wirtschaftlich halt im Jahr 2006 einen Gewinn durch Veräußerung erzielt, der final bei ihm bleibt, wenn er nun günstiger rückkauft. |
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![]() phönix (01-03-2021), taxpert (01-03-2021) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - taxpert - 26.02.2021, 09:26
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - phönix - 26.02.2021, 11:44
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - taxpert - 26.02.2021, 14:17
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - showbee - 28.02.2021 18:07
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - tolledeu - 09.03.2021, 15:54
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages - showbee - 13.03.2021, 00:40
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