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Aktivierung von Kosten f�r Homepage
07.03.2008, 09:21
Beitrag: #3
RE: Aktivierung von Kosten f�r Homepage
Hallo,
die Domain ist lediglich die Adresse, nicht die nutzbare Oberfl�che die man sieht.
Dazu: Der Leitsatz von BFH 19.10.2006 III R 6/05 lautet wie folgt:

Aufwendungen, die f�r die �bertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten f�r ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.

Die Website/HTML etc. ist dazu ein aliud. Vergleichen k�nnte man das mit Werbeschild und Klebefolie... naja, weit her geholt. Pers�nlich sehe ich hier allerdings einen entgeltlichen Erwerb und somit eine Aktivierung. Ich werde das heute am Tag nochmal �berdenken...

Gru�,
showbee
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aktivierung von Kosten f�r Homepage - showbee - 07.03.2008 09:21
RE: Aktivierung von Kosten f�r Homepage - jurico - 07.03.2008, 17:14

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