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Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
09.03.2008, 10:44
Beitrag: #11
RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks
Heisst bei uns im Norden halt so.

@Petz So weit ich erkennen konnte, werden in Ihrem Zuständigkeitsbereich doch auch Nebenlisten geführt. Würde mich interessieren, wie das Prozedere bei Ihnen ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Umfang des Vorläufigkeitsvermerks - Kiharu - 09.03.2008 10:44

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