verbindliche Auskunft
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09.03.2008, 20:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 20:04 von maxell.)
Beitrag: #1
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verbindliche Auskunft
Guten abend die Herrschaften,
ich beziehe mich auf mein Thema zur USt im Binnenmarkt bei sonstigen Leistungen (Auto-Designer). http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=433 Fraglich war, ob der Dipl. Designer tats. Leistungen im Sinne des § 3a Abs.4 - hier also Ing.-ähnliche - erbringt. Jetzt die Frage, ob hier eine verbindliche Auskunft Sinn macht bzw. überhaupt möglich ist. Problem 1: kann ich überhaupt ein "wirtschaftliches Risko" darstellen? Ich meine, selbst wenn bei einer USt-Prüfung die Sache anders ausgeht, also USt-Pflicht in D mit der Folge, dass der 19% aus den (Netto-)Rechnungen nachzahlt, besteht ja immerhin noch die Möglichkeit, die Rechnungen zu ändern. Dass sich die Firma in E darauf nicht einlassen wird ist ja ein anderes, vermutlich unerhebliches, Thema aus Sicht des FA. Jedenfalls könnte er. Problem 2: Ich muss den Sachverhalt ja klasklar und eindeutig darstellen. Nun kann ja aber in jedem Monat die tatsächliche Arbeit meines Designers - wie auch immer - geringfügig abweichen. Mit anderen Worten: wird die Tätigkeitsbeschreibung (siehe anderer Fred) reichen? Was meint ihr? Wer hat Erfahrungen bei verb. Auskünften und evtl speziell bei USt- Fragen (hier: "Dauersachverhalt")? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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verbindliche Auskunft - maxell - 09.03.2008 20:02
RE: verbindliche Auskunft - Keaton - 10.03.2008, 23:20
RE: verbindliche Auskunft - maxell - 10.03.2008, 23:36
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