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verbindliche Auskunft
09.03.2008, 20:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2008 20:04 von maxell.)
Beitrag: #1
verbindliche Auskunft
Guten abend die Herrschaften,

ich beziehe mich auf mein Thema zur USt im Binnenmarkt bei sonstigen Leistungen (Auto-Designer).

http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=433

Fraglich war, ob der Dipl. Designer tats. Leistungen im Sinne des § 3a Abs.4 - hier also Ing.-ähnliche - erbringt.

Jetzt die Frage, ob hier eine verbindliche Auskunft Sinn macht bzw. überhaupt möglich ist.

Problem 1:
kann ich überhaupt ein "wirtschaftliches Risko" darstellen?
Ich meine, selbst wenn bei einer USt-Prüfung die Sache anders ausgeht, also USt-Pflicht in D mit der Folge, dass der 19% aus den (Netto-)Rechnungen nachzahlt, besteht ja immerhin noch die Möglichkeit, die Rechnungen zu ändern. Dass sich die Firma in E darauf nicht einlassen wird ist ja ein anderes, vermutlich unerhebliches, Thema aus Sicht des FA. Jedenfalls könnte er.

Problem 2:
Ich muss den Sachverhalt ja klasklar und eindeutig darstellen. Nun kann ja aber in jedem Monat die tatsächliche Arbeit meines Designers - wie auch immer - geringfügig abweichen.
Mit anderen Worten: wird die Tätigkeitsbeschreibung (siehe anderer Fred) reichen?

Was meint ihr?
Wer hat Erfahrungen bei verb. Auskünften und evtl speziell bei USt- Fragen (hier: "Dauersachverhalt")?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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verbindliche Auskunft - maxell - 09.03.2008 20:02
RE: verbindliche Auskunft - Keaton - 10.03.2008, 23:20
RE: verbindliche Auskunft - maxell - 10.03.2008, 23:36

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