verbindliche Auskunft
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10.03.2008, 23:20
Beitrag: #2
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RE: verbindliche Auskunft
Hallo ...
Zitat:Jetzt die Frage, ob hier eine verbindliche Auskunft Sinn macht bzw. überhaupt möglich ist. Soweit ich weiß, bedarf es für eine verbindliche Auskunft eines "noch nicht verwirklichten Sachverhalts" und daher denke ich wird eine verbindliche Auskunft wie sie Dir wahrscheinlich vorschwebt nicht möglich sein. Vielleicht hilft es ein Stück weit weiter, wenn man der OFD den Sachverhalt schildert und dort um eine entsprechende Auskunft bittet. Hat zwar nicht die Qualität einer verbindlichen Auskunft, aber man hat zumindest mal etwas von einer höherrangigen Behörde (als dem FA) in der Hand und kann u.U. damit im Fall der Fälle argumentieren und so eine evtl. "Kuh vom Eis holen". Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Franchisegeber, der Franchisepartner in Ungarn hatte. Hier stellte sich auch die Frage, ob eine sonstige Leistung i.S.d §3a Abs.4 UStG vorliegt und wir haben uns mit dem FA schnell einigen können, als die das Schreiben der OFD in der Hand hatte. Greetings ... |
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verbindliche Auskunft - maxell - 09.03.2008, 20:02
RE: verbindliche Auskunft - Keaton - 10.03.2008 23:20
RE: verbindliche Auskunft - maxell - 10.03.2008, 23:36
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