Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
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03.06.2007, 20:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2007 20:36 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Einzelveranlagung/getrennte Veranlagung
Hans-Christian schrieb:Nun zum Beispiel wenn ein Ehepartner noch nach Witwensplitting besteuert wird.Das ist aber kein Unterschied zwischen Einzel- und besondererer Veranlagung. Nur zwischen Einzel- bzw. besonderer Veranlagung und getrennter Veranlagung. § 26 EStG sagt aus, dass die Eheleute zwischen den dort angegebenen Alternativen wählen können. Das würde ich als unvoreingenommener Leser als abschließend verstehen. |
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