Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
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14.03.2008, 06:43
Beitrag: #2
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RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung
Da sieht man mal, wozu ein Forum gut ist. Nachdem ich mir mein Problem von der Seele geredet habe, hab ich noch ein Urteil gefunden (BFH 10.2.1994, IV R 37/92). Danach wird nicht die Festsetzung des Jahres ge�ndert, wo die Voraussetzungen f�r die R�ckstellung entfallen, sondern es wird das Jahr der Betriebsaufgabe nach � 175 AO Abs. 1 Nr. 2 AO ge�ndert.
Heisst f�r mich also, ich muss vor Einstellung der R�ckstellung pr�fen, ob die Voraussetzungen daf�r nicht bis heute entfallen sind. Hier noch eine Anmerkung: Die Pr�ferin ging bis ins Jahr 1996 mit ihren Feststellungen zur�ck. Dies ging jedoch nur mit verl�ngerter Festsetzungsfrist wg. Steuerhinterziehung. Fuhr dann ein dickes Mehrergebnis ein und kassierte den Einspruch. Meine erste Amtshandlung war erstmal, die Jahre 1996 bis 1998 wieder auf den Ursprungszustand zur�ckzusetzen. Als ich sie fragte, ob ihr der Begriff subjektiver Tatbestand oder Vorsatz bekann w�ren, sah sie mich mit tellergro�en Augen an. (Er h�tte doch mehr Erl�se gehabt, dass m�sste man doch �ndern k�nnen.) Auch wenn die Rbh-Stelle von allen Seiten gehasst wird (Berater betiteln mich als hartherzig !!! meine Kollegen bangen um ihre Mehrergebnisse) ich mag meinen Job. Ich habe zumindest teilweise jeden Tag die M�glichkeit Fehler die gemacht wurden, wieder richtig zu stellen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Kiharu - 13.03.2008, 22:31
RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Kiharu - 14.03.2008 06:43
RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Dragon - 14.03.2008, 09:30
RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Kiharu - 14.03.2008, 11:13
RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Keaton - 14.03.2008, 11:27
RE: Aufl�sung R�ckstellung, Verj�hrung - Dragon - 14.03.2008, 11:35
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