§ 7g
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04.06.2007, 21:41
Beitrag: #1
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§ 7g
Folgender möglicher Fall:
Ehemann verdient in 2004 110.000 auf Lohnsteuerkarte, Ehefrau eröffnet Gewerbebetrieb in 2004 und bildet Ansparabschreibung in Höhe von 100.000 (:cool ![]() Bis heute wurden keine Einnahmen erzielt, es wurden Umsatzsteuervoranmeldungen mit 0 abgegeben, ebenso noch keine Lohnsteueranmeldungen. Gilt der Betrieb als in 2004 eröffnet (ein Arbeitsplatz für sich selbst wurde geschaffen) gem Tz 17 ff des BMF-Schreibens ??? Mit anderen Worten: Ist die Bildung der Ansparabschreibung in 2004 gerechtfertigt ? |
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Nachrichten in diesem Thema |
§ 7g - Petz - 04.06.2007 21:41
RE: § 7g - zaunkönig - 04.06.2007, 23:58
RE: § 7g - zaunkönig - 05.06.2007, 08:32
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