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§ 7g
04.06.2007, 21:41
Beitrag: #1
§ 7g
Folgender möglicher Fall:

Ehemann verdient in 2004 110.000 auf Lohnsteuerkarte, Ehefrau eröffnet Gewerbebetrieb in 2004 und bildet Ansparabschreibung in Höhe von 100.000 (:coolSmile für die Schaffung von mehreren PC-Arbeitsplätzen.

Bis heute wurden keine Einnahmen erzielt, es wurden Umsatzsteuervoranmeldungen mit 0 abgegeben, ebenso noch keine Lohnsteueranmeldungen.

Gilt der Betrieb als in 2004 eröffnet (ein Arbeitsplatz für sich selbst wurde geschaffen) gem Tz 17 ff des BMF-Schreibens ???

Mit anderen Worten:

Ist die Bildung der Ansparabschreibung in 2004 gerechtfertigt ?
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§ 7g - Petz - 04.06.2007 21:41
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