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§ 7g
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05.06.2007, 07:26
Beitrag: #4
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RE: § 7g
zaunkönig schrieb:Das Finanzamt müsste sich doch da bereits im Jahr 2005 gemeldet haben. Schließlich dürfte dieser Jahresabschluss ohne Ergebnis geblieben sein. Und aus der USt-Jahreserklärung mit 0 Umsatz und 0 Vorsteuer, hätte die doch ihre Schlüsse ziehen müssen. Wir sind gerade erst bei der Veranlagung 2004, 2005 ist noch nicht mal da........ Aber ich denke auch, dass 7g hier nicht anzuerkennen ist, wird wohl ein Einspruchsverfahren werden
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| Nachrichten in diesem Thema |
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RE: § 7g - zaunkönig - 04.06.2007, 23:58
RE: § 7g - Petz - 05.06.2007 07:26
RE: § 7g - zaunkönig - 05.06.2007, 08:32
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