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§ 7g
05.06.2007, 08:32
Beitrag: #5
RE: § 7g
Hallo,

persönlich sehe ich hier einen Gestaltungsmißbrauch nach § 42 AO, mit dem Ziel für 2004 die Steuern zurückzuerhalten. Stellt sich die große Frage - Warum?

Es spricht also einiges dafür, dass hier in den Folgejahren irgend ein Vorgang liegt, der zu der Entscheidung der Vorfinanzierung durch die Finanzverwaltung führt. Ich denke, dies kann im Rahmen einer USt-Sonderprüfung kurzfristig geklärt werden.

Ansonsten ist es recht schwierig. Für Existenzgründer beträgt die Investitionsfrist 6 Jahre (Jahr der Bildung + 5 Folgejahre). Es verbleibt also mithin noch Zeit bis zu einer Auflösung.
Allerdings könnte das Finanzamt im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung die Steuerpflichtige dazu auffordern entsprechende Unterlagen vorzulegen, die eine aktive Tätigkeit des Betriebseröffnungsvorgangs untermauern.

Im Ergebnis vermutest Du wohl richtig, dass es zum Rechtsbehelfsverfahren kommen wird, gegebenenfalls sogar noch zum Klageverfahren (je nachdem welcher Hintergrund in der Sache liegt).

P.S.: Ich hatte schon vergessen, dass Du den anderen Part im Verfahren darstellst. Und dies ist nicht negativ gemeint, sondern zeigt mir, dass ich meine Gedanken ein wenig wertfreier einstelle.
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