das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
|
01.04.2008, 10:28
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Clematis schrieb:......... Den Satz kenne ich auch noch, aber die beschriebene Anwendung!? Den haben wir nur genommen, wenn z.B. in einer Aufstellung des Stpfl. tatsächlich ein Rechenfehler war. Schreibfehler? Damit ist sicher kein Rechtschreibfehler gemeint, sondern...? Mit dem zusätzlichen Erläuterungsblatt haben wohl manche Bearbeiter ihre Probleme, vor allem wenn sie ein Schreibprogramm verwenden sollen. frankts |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste