das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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01.04.2008, 12:15
Beitrag: #16
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Gerade ein Anruf vom FA bekommen. Es geht um EWT, es gibt eine Liste mit den Einsatzorten (vom AG bestätigt), wo vermerkt ist:
Datum, Einsatzort, Verlassen Wg., Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Ankunft Wg., ges. Std. Bspw. 02.01. / Coswig / 06.30 / 07.00 / 16.00 / 16.30 / 10 h Jetzt moniert das FA, daß die Std. ab Verlassen der Wg. gezählt sind, und nicht ab Verlassen des Sitz des AG. Jetzt will sie eine neue Aufstellung, daß eben nur die 9 h reine Arbeitszeit vermerkt sind. Prinzipiell stimmt es, daß die VMA erst ab Verlassen des AG Sitzes zählen, Aber wo bitte ist der steuerl. Unterschied? Es sind in jedem Fall über 8 h. Sie kann die Liste doch gerne kontrollieren, ob er nicht vll. einmal unter 8 h kommt. Zusätzlich möchte sie eine Bestätigung vom AG, daß sich die Monteure früh in der Fa. getroffen haben, und dann mit dem Fahrzeug zum Einsatzort gefahren sind. Ja sollen sie geflogen sein? Wie soll der AG dies bestätigen, wenn der Chef erst 08.00 in der Fa. erscheint? Der AG weigert sich natürlich jetzt für alle Monteure die Std.-Abrechnungen des Jahres rauszusuchen, es sind schließlich ca. 60 Einsatzorte (mit tw. tgl. Wechsel) im Jahr gewesen. Sollen die anderen Monteure jetzt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß sie sich früh in der Fa. getroffen haben, nur damit der tgl. Arbeitsweg berücksichtigt werden kann? Das ist doch tgl. Praxis, daß sich die Monteure früh in der Fa. reffen und dann zusammen mit einem Kleinbus zum Einsatzort fahren und zum Feierabend zurück. Und dann wunderte sich die Dame, daß ich etwas lauter wurde am Telefon. So, das musste jetzt erstmal raus. |
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