Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
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16.04.2008, 12:04
Beitrag: #9
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
nur kurz zu meiner Erfahrung mit Steuerklasse II und einem Wechsel später: es kann passieren, dass das FA irgendwann dies "bemerkt" und nachträglich eine Steuererklärung anfordert!
Ist bei einem meiner Mandanten passiert, für den das FA in 2004 die Erklärung abgelehnt hatte ( wegen damaliger Frist 2 Jahre), dann nach einiger Zeit wegen des Wechsels St-kl. II zu I noch Erklärungen 2003 und 2004 nachgefordert hatte: per Saldo ergab sich dann eine Erstattung für meinen Mandanten! Also vorsichtshalber alles aufheben! Gruß Ulrike |
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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008, 09:01
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008, 09:24
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008, 09:28
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - zaunkönig - 11.04.2008, 15:03
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Petz - 11.04.2008, 19:11
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008, 17:36
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - zaunkönig - 11.04.2008, 19:14
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - ulrike - 16.04.2008 12:04
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