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Vermeidung Betriebsaufspaltung
16.04.2008, 17:18
Beitrag: #2
RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo,

also das geht m.E. nicht. Zivilrechtlich sind Geb�ude (also oberirdisch Haus und unterirdisch Tiefgarage) wesentlicher Bestandteil eines (!!!) Grundst�cks. Zivilrecht weicht ja hier von der steuerrechtlich getrennten Betrachtung ab. Ein Grundst�ck kann zerlegt werden und �ber mehrere Flurst�cke (die geteilt werden k�nnen) reichen.

Grunds�tzlich kann Zerlegung und Teilung nur vertikal erfolgen, nie horizontal. Man kann also ein Nebengeb�ude vom Hauptgeb�ude (vertikal) zivilrechtlich durch Teilung oder Zerlegung trennen, man kann aber nie einen Keller vom Obergeschoss trennen (horizontal). Insoweit steht hier m.E. die zivilrechtliche Unm�glichkeit im Wege. Das ergibt sich m.E. auch schon aus der 2-Dimensionalit�t der Vermessungsunterlagen und der Grundbuchbl�tter.

Die einzige Abweichung von diesen Grunds�tzen, die ich kenne, sind die Wohnungseigent�mer mit deren Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. M.E. k�nnte man vielleicht sowas implementieren und Teileigentum an der Tiefgarage und am Haus begr�nden. Bei Wohnungen geht es ja auch. Habe aber leider keinen Kommentar zum WoEigG vorliegen.

Gru�,

showbee
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RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - showbee - 16.04.2008 17:18

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