Dem Jive sein Steckenpferd .-)
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17.04.2008, 08:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.04.2008 08:26 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Naja.. der Begriff " Werkstorprinzip" steht eigentlich nirgens im Gesetz.
Soweit ich weiss entstammt er im wesentlichen aus dem einf�hrungsschreiben zu den entfernungspauschalen ab 01.01.2008. " Die Arbeit beginnt am Werkstor" Vielfach liest mann, dass die Entfernungspauschale zum 01.01.2008 gek�rzt wurde. Dieses Stimmt leider nicht ganz. Wenn man das Gesetz genau liest, stellt man fest, dass die entfernungspauschale abgeschafft wurde. Es Sind keine BA/WK mehr sondern m.E. und laut Gesetzesbegr�ndung Privatvergn�gen. Privatvergn�gen ist aber mit der 1 % Regel bereits abgegolten. Also verbietet sich m.E. eine hinzurechnung mit den 0.03%, weil dieses jetzt ja bereits �ber die 1 % Regel erfolgt. Im Grunde h�tte der Gesetzgeber die 1% Regel in eine 1,03% Regel �ndern m�ssen, und daf�r die 0.03% abschaffen. Das eigentlich interessante am Werkstorprinzip ist wie ich finde aber, dass es jetzt neben BA, nicht abzugsf�higen BA und nat�rlich nicht abzugsf�higen Privatausgaben, nun auch Privatvergn�gen gibt, welche "wie" BA/WK abziehbar sind ( Fahrten wohnung -Arbeit ab dem 20 Km.) Meine Argumentation folgert eigentlich nicht daraus, ob nun BA oder WK vorliegen. Ausgangspunkt ist vielmehr das folgende URteil : BUNDESFINANZHOF Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05 Hier wird gesagt, dass die 1%Regel die gesamte private Nutzung im Sinne von � 12 Abs. 1 EstG abdeckt. und seit dem Werkstorprinzip liegt nunmal Privatvergn�gen im diesem Sinne vor. eine (nochmalige) Hinzurechnung hat m.E. daher zu unterbleiben. mfg, Jive |
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