Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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17.04.2008, 10:05
Beitrag: #13
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
ulrike schrieb:@showbee: ich bin bei meiner antworten ausgegangen, dass hier Fragen unter Berufskollegen gestellt werden - und da ist ja der 31.5. nicht der Termin! Es geht um vorzeitige Anforderungen zum 31.8. und 30.11.! Hallo, der gesetzliche Termin für die ESt-Abgabe nebst Gewinnermittlung ist und bleibt der 31.5. des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 S. 1 AO). Erst zu diesem Zeitpunkt kann das FA die Bilanz/GuV verlangen (§ 60 Abs. 1 EStDV). Insoweit kann also eine VZ Festsetzung im LAUFENDEN Jahr nie mit einer Abgabepflicht bezüglich vorläufiger GuV o.ä. durchgesetzt werden. Es ging im Sachverhalt nicht um nachträgliche Erhöhung der EStVZ! Gruß, showbee |
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