35a
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17.04.2008, 17:56
Beitrag: #1
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Es geht zwar um keine Betr�ge und es gibt auch keine klare gesetzl. Handhabung, aber ich w�re mal an Meinungen interessiert.
Eine WEG bekommt vom Heizkostenmessdienst die Abrechnung und den Ausweis der Kosten nach 35a. Nach der Heizkostenverordnung werden die Kosten, die f�r die Wartung der Z�hler anfallen (bspw. 300,-), 50/50 psch. bzw. nach Vebrauch auf die einzelnen Mieter bzw. Eigent�mer umgelegt. Soweit alles klar und richtig. F�r die Zuordnung der Wartungskosten nach 35a wurde dies ebenso gehandhabt, was m.E. falsch ist, denn die handwerkl. Leistung ist an jedem Z�hler in jeder Wg. gleich, egal wie hoch o. niedrig der Verbrauch war. Die 300,- m�ssten daher bei 30 Wg. je 10,- betragen. Da die Aufteilung aber nach Verbrauch vorgenommen wurde, hat einer 9,- und ein anderer 11,-. Viele Gr��e |
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35a - Opa - 17.04.2008 17:56
RE: 35a - Hans-Christian - 17.04.2008, 19:53
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