� 91 EStG
|
23.04.2008, 14:01
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
� 91 EStG
Hab heute 2 ge�nderte Bescheide (2002 und 2003) nach � 91 EStG (hab nie gewusst, da� es ihn gibt) bekommen. Es wurde damals der Kinderzuschlag bei der Riesterf�rderung nicht ber�cksichtigt, obwohl das Kind ansich ber�cksichtigt wurde. Gilt f�r 2002 nicht auch die Festsetzungsverj�hrung (Bescheide sind jeweils im Folgejahr ergangen), oder gilt der 91 ewig? Kann doch nicht sein, au�erdem warum werden die Daten erst jetzt abgeglichen? Das Kind war dem FA doch bekannt, warum wurde es damals nicht gleich richtig ber�cksichtigt? Es geht zwar um keine Betr�ge (je 16,-), aber irgendwie erscheint mir die Sache etwas eigenartig. Hattet ihr schonmal soetwas?
|
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
� 91 EStG - Opa - 23.04.2008 14:01
RE: � 91 EStG - Petz - 26.04.2008, 17:53
RE: � 91 EStG - Opa - 28.04.2008, 10:07
RE: � 91 EStG - Opa - 20.03.2009, 14:17
RE: � 91 EStG - Opa - 30.03.2009, 18:27
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: