Zuordnungszeitpunkt VSt
|
24.04.2008, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2008 12:52 von Catja.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Jepp. Die USt-Prüfer werden darauf gedrillt.
A 192 Abs. 21 Nr. 2 UStR. A 203 Abs. 1 Satz 4 UStR (maßgeblich soll die erste Eingangsleistung sein....(wenn man das überspitzt sieht, dann muss man mit der ersten Tankfüllung für die erste Fahrt zum Makler, um sich zu orientieren, die Zuordnungsentscheidung treffen... *grrrr*). Es gibt verschiedene Urteile, die sich mit der Zuordnungsentscheidung und dem Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung auseinandersetzen: FG Niedersachsen v. 12.05.2005, 16 K 537/04, Revision beim BFH V R 45/05 FG BaWü v. 28.09.2006, 14 K 396/04, Revision beim BFH V R 58/06 Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine erst mit den ESt-Unterlagen aufgetauchte Architekten-Rechnung (kleiner Betrag), die ja demgemäß auch bereits hätte in der schon lange abgegebenen USt-VA hätte berücksichtigt werden müssen, aus genau diesem Grunde auch hinterher nicht angegeben wurde, da es sich um die erste Eingangsleistung gehandelt hätte und die Zuordnungsentscheidung somit durch das Nicht-Einbeziehen dieses Vorsteuerbetrages zum PV getroffen worden wäre. gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste