§ 91 EStG
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26.04.2008, 17:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2008 19:41 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: § 91 EStG
Dass das eine Änderungsvorschrift ist, war schon klar.
Aber Erfahrungswerte habe ich auch nicht damit. Guck dir mal das BMF vom 17.11.2004 über steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge an. Dort steht in den Rz 148 - 153 etwas zur Festsetzungsfrist. Berichte doch mal, ob das in deinem Fall zutrifft. Ansonsten würd ich einfach mal Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf die Festsetzungsfrist. Mal sehen, wie das FA reagiert.... ![]() Und dann natürlich auch berichten. |
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RE: § 91 EStG - Petz - 26.04.2008 17:53
RE: § 91 EStG - Opa - 28.04.2008, 10:07
RE: § 91 EStG - Opa - 20.03.2009, 14:17
RE: § 91 EStG - Opa - 30.03.2009, 18:27
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